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Neufassung der GoBD

Das BMF hat Ende 2019 eine geänderte Fassung der GoBD veröffentlicht, die zum 1. Januar 2020 wirksam geworden ist.

Ergänzende Hinweise zur Datenträgerüberlassung in der GoBD

Das BMF hat Ende 2019 eine geänderte Fassung der GoBD veröffentlicht, die zum 1. Januar 2020 wirksam geworden ist.

In der Neufassung geht es primär um ergänzende Hinweise zur Datenträgerüberlassung. Die GoBD enthält nun erleichternde Regelungen u.a. zu mobiles Scannen, bildlichen Erfassung durch mobile Endgeräte im Ausland, Erleichterung bei Formatkonvertierungen, Cloud-Systemen und Änderungshistorie.

Hier der Link zum Originaldokument:

Neufassung GoBD 2020

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Patrick Plenz Marketing & Unternehmenskommunikation

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