Anpassung der Umsatzsteuer zum 01.07.2020

Bundestag und Bundesrat haben am 29.06.2020 die Absenkung der Umsatzsteuer zum 01.07.2020 für 6 Monate von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5% beschlossen. Mittlerweile liegt dazu das entsprechende Schreiben des Bundesfinanzministeriums mit den verbindlichen Ausführungsbestimmungen vor.

Umsatzsteuer

Der anzuwendende Steuersatz richtet sich dem Datum der Leistungserbringung – das Rechnungsdatum ist dagegen unerheblich. Bei Lizenzrechnungen ist daher das Datum der Auslieferung des Lizenzschlüssels, bei Dienstleistungen der Zeitraum, innerhalb dessen die Leistungen erbracht worden sind, maßgeblich. Bei Verträgen über Dauerleistungen wie z.B. unseren Software-Serviceverträgen ist das Leistungsdatum das Enddatum der jeweiligen Vertragsabrechnungsperiode (Absatz 3.3.1 RZ 24 des BMF-Schreibens). Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit der nachträglichen Rechnungskorrektur.

Korrektur von Software-Servicevertragsrechnungen

In Anwendung der Ausnahmeregelung für den B2B-Bereich (Absatz 3.12 des BMF-Schreibens) behalten Rechnungen, deren Abrechnungsperiode vor dem 01.08.2020 enden, ihre Gültigkeit und müssen nicht korrigiert werden. Wir werden daher in den kommenden Wochen und Monaten alle Softwareservice-Verträge, deren Abrechnungsperiode zwischen dem 01.08. und dem 31.12.2020 enden, gutschreiben und mit 16 % USt neu berechnen.

Das BMF-Schreiben können Sie hier abrufen:

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Patrick Plenz Marketing & Unternehmenskommunikation

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