Compliance-Anforderungen ermöglichen geschäftliche Vorteile

GoBD, EU-DSGVO, GeBüV

Die Erfüllung rechtlicher Anforderungen empfinden fast alle Unternehmen als lästige Pflicht, die bürokratischen Aufwand und unendlich viel Zeit erfordert. Aber das muss nicht so sein, denn die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften kann – den Einsatz eines passenden Systems vorausgesetzt – zu deutlichen Wettbewerbsvorteilen führen.

Abgesehen von der Vermeidung möglicher Bußgelder, zum Beispiel im Bereich Datenschutz, lassen sich mit der Umsetzung der Compliance-Anforderungen auch wesentliche Vorteile in der Datensicherheit oder auch in der permanenten Verfügbarkeit von Informationen erzielen.

Compliance-Anforderungen einhalten - windream GmbH

Compliance-Anforderungen steigen stetig

Das ECM-System windream unterstützt Anwender nicht nur gezielt bei der Einhaltung der Compliance, sondern geht sogar noch darüber hinaus, indem es mit seinen Möglichkeiten die Anforderungen sogar weit übertrifft.

Digitale Transformation mit windream bedeutet in diesem Kontext auch, die Sicherheit, die Verfügbarkeit der Daten, die Transparenz, den Datenschutz und weitere rechtliche Aspekte so zu realisieren, dass die Anwender in allen Bereichen der rechtlichen Vorschriften optimal unterstützt werden.

Das führt letztendlich zu einem deutlich gesteigerten Vertrauen der Kunden in die Produkte des Herstellers und damit auch zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Hersteller.


Gutachten bestätigt Rechtskonformität

Die Rechtskonformität unserer ECM-Software-Suite windream ist von einer unabhängigen und anerkannten Prüfungsinstanz bestätigt worden. Das Rechtsgutachten bescheinigt dem windream-System eine „vollumfängliche Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen“. Der Gutachter kommt im Rahmen seiner Prüfung des windream ECM-Systems zu dem Ergebnis, dass windream die gesetzlichen Vorgaben gemäß GoBD nicht nur beim Einsatz unveränderbarer bzw. einmal beschreibbarer Speichermedien erfüllt. Die Revisionssicherheit ist vor allem auch dann gewährleistet, wenn veränderbare Medien eingesetzt werden.


windream ist sowohl für die Schweiz als auch für Österreich und Deutschland als rechtskonform anerkannt.

Denn das Gutachten bescheinigt, dass die Wahl der Speichermedien – veränderbar oder nicht veränderbar – keine entscheidende Rolle spielt, wenn windream zum Einsatz kommt. windream-Anwender erhalten dadurch einen enormen Mehrwert, da sie frei entscheiden können, welche Art von Medien sie zur Archivierung ihrer Dokumente einsetzen möchten.

Das neue Rechtsgutachten gilt für Deutschland und Österreich. Zuvor hatten wir allerdings auch ein separates Gutachten für die Schweiz beauftragt. Dieses Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass windream auch die Schweizer Anforderungen der dort geltenden so genannten Geschäftsbücherverordnung („GeBüV“) ebenfalls vollumfänglich erfüllt.

Damit erhält windream ein wegweisendes Alleinstellungsmerkmal, das in dieser Form auf dem Markt einzigartig ist und von dem die Kunden und Interessenten, die den zukünftigen Einsatz eines ECM-Systems planen, unmittelbar profitieren.

windream unterstützt den Datenschutz

Mit windream können Kunden und Partner die Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) erfolgreich umsetzen. Sie werden auf vielfältige Weise von unserem ECM-System dabei unterstützt, die EU-Anforderungen an den Datenschutz nicht nur einmalig zu realisieren, sondern die datenschutzrechtlich relevanten Dokumente auch später noch zu verwalten, zu ergänzen und sicher zu archivieren. Zudem lassen sich datenschutzrelevante Unternehmensprozesse mit windream effizient auf elektronischer Ebene abbilden und an die Forderungen der EU-Verordnung anpassen.

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