Rechtsgutachten 2020 bestätigt die Revisionssicherheit

Neues Rechtsgutachten 2020 bestätigt erneut die Revisionssicherheit des ECM-Systems windream. Die gesetzlichen Anforderungen für Deutschland und Österreich werden „vollumfänglich“ erfüllt.

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Nach 2011 und 2018 haben wir im Februar 2020 nun auch die neueste Generation unserer ECM-Suite, windream 7.0 und das windream Archiv in der Version 7.1, im Hinblick auf die gesetzeskonforme Speicherung von Dokumenten überprüfen lassen. Wie schon vor zwei Jahren, so konnten wir auch in 2020 nochmals den Sachverständigen und Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Hackenberg  dazu beauftragen, unser System auf Herz und Nieren zu prüfen. Sein Ergebnis: Sowohl das ECM-System windream als auch unser Langzeitarchiv in der Version 7.1 erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nach wie vor ohne Einschränkung.


Wörtlich heißt es in dem von Prof. Hackenberg erstellten Gutachten: „Seit der Begutachtung des windream Archivsystems im Jahre 2011 (…) wurden gesetzliche Bestimmungen geändert. Diesen Änderungen wurde in dieser Version des Rechtsgutachtens Rechnung getragen. Die Anforderungen an die Rechtssicherheit eines Archivsystems haben sich indes nicht verändert. Da sich auch die grundlegenden Verfahrenskonzepte und –abläufe der windream Software nicht geändert haben, ermöglicht das windream Archivsystem systemseitig nach wie vor vollumfänglich die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Aufbewahrung von Dokumenten der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland.“

Übersetzte englischsprachige Version ebenfalls verfügbar

Das aktuelle Rechtsgutachten liegt mittlerweile auch in englischer Sprache vor und wird – wie auch die deutsche Version - von der windream GmbH auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Es sei an dieser Stelle jedoch darauf hingewiesen, dass die englische Version lediglich eine Übersetzung der deutschen ist und von daher keine Rechtsgültigkeit besitzt. Zudem weist das Rechtsgutachten nur die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen für Österreich und Deutschland nach und ist somit nicht automatisch auf den internationalen (Sprach-)Raum übertragbar. In der englischen Version wird auf diesen Sachverhalt an exponierter Stelle explizit verwiesen.

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Patrick Plenz Marketing & Unternehmenskommunikation

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